Kassel. In der Nacht auf Sonntag, den 25. Oktober beginnt die Winterzeit und die Uhren werden um eine Stunde zurückgestellt. Durch die Zeitumstellung tritt die Abenddämmerung um eine Stunde früher ein. Daher warnt das Regierungspräsidium (RP) Kassel als Obere Jagdbehörde des Landes Hessen vor einem höheren Risiko von Wildunfällen und bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Vorsicht in den kommenden Wochen. Mit der Zeitumstellung fällt der Berufsverkehr in die Dämmerung und damit in die aktivste Zeit von Wildtieren. Dadurch müssen Autofahrerinnen und Autofahrer auf den hessischen Landstraßen vermehrt mit Wildwechsel rechnen. Durch schlechte Sichtverhältnisse erhöht sich das Unfallrisiko zusätzlich. Die Gefahr einer Kollision mit Wildschwein, Reh, Fuchs und anderen Wildtieren steigt, besonders in den Morgenstunden und in der Abenddämmerung.
Speziell in Waldgebieten und im ländlichen Bereich sollten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer besonders aufmerksam sein. Bei der Sichtung eines Wildtiers heißt das: runter vom Gas, abblenden und die Stelle ganz langsam passieren. Auch auf nachfolgende Tiere muss geachtet werden. Ist eine Kollision nicht zu vermeiden, gilt: Lenkrad festhalten und nicht unkontrolliert ausweichen.
Was tun, wenn es zu einem Wildunfall kommt?
Unfallstelle sichern, d. h. Warnblinklicht an, Warndreieck aufstellen und Warnweste anziehen.
Die Polizei über 110 informieren. Das gilt auch, wenn das Tier nicht mehr zu sehen ist. Die Polizei verständigt die entsprechend zuständigen Jagdausübungsberechtigten (z. B. Forstamt oder Jagdpächter). Auch die besten Absichten erlauben es nicht, das Tier in das eigene Auto zu laden und mitzunehmen, hier droht schlimmstenfalls eine Anzeige wegen Jagdwilderei. Am Unfallort oder in sicherer Entfernung bleiben, bis die Polizei und/oder der Jäger bzw. die Jägerin eintrifft. Auf keinen Fall einem verletzten Tier nähern, da es panisch werden kann und möglicherweise versucht zu flüchten. Dadurch können weitere Unfälle verursacht werden. Ein totes Tier nicht anfassen, da Seuchen- und/oder Verletzungsgefahr besteht. Unfallbescheinigung vom Jagdpächter oder der Polizei ausstellen lassen (für die KFZ-Versicherung).
Des Weiteren weist das RP Kassel darauf hin, dass der Unfallort nicht ohne Meldungen verlassen werden darf. Dies stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Etwa 15.000 Rehe sowie knapp 4.000 Stück Schwarzwild fallen in Hessen jährlich dem Straßenverkehr zum Opfer. Die Unfälle haben nicht nur für die Wildtiere schwere Folgen, sondern können auch Menschen betreffen. Außerdem entstehen oft hohe Sachschäden. Bei einem Wildunfall wird das Wild mitunter nicht auf der Stelle getötet; oft können sich die Tiere mit schweren Verletzungen noch ein Stück weit davonschleppen. Dann müssen Jägerinnen und Jäger das verletzte Wild mit speziell ausgebildeten Jagdhunden nachsuchen, um es von seinen Qualen zu erlösen. Alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer können durch rücksichtsvolles und vorausschauendes Fahren dazu beitragen, Personen- und Sachschäden zu vermeiden und den Wildtieren unnötige Leiden zu ersparen.




